1.Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren der Tic Beleuchtungen AG (im Folgenden Tic genannt) schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein. Alsdann brauchen die AGB nicht bei jeder weiteren Bestellung neu übernommen zu werden. Sie gelten als Bestandteil jedes weiteren Vertrages.
1.2 Die Tic behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft.
1.3 Den AGB unserer Geschäftspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, sofern die Tic sie ausdrücklich anerkannt hat. Die vorliegenden AGB gehen Submissionsbestimmungen vor.
2.Offerten, Vertragsschluss
2.1 Offerten der Tic sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, freibleibend.
2.2 Die Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit der Tic ist nicht möglich.
2.3 Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata etc. sowie Prototypen bleiben Eigentum der Tic und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
2.4 Die Tic behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in formaler oder technischer Hinsicht zu ändern. Des Weiteren behält sich die Tic Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.
2.5 Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
2.6 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Tic nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
3.Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Mindestfaktura beträgt netto sFr. 50.— exkl. MwSt/Porto.
3.2 Rechnungen der Tic sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge.
3.3 Leuchtmittel, Transportkosten und Verpackung sind nicht im Preis eingeschlossen.
3.4 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preislisten. Änderungen, auch ohne Vorankündigung, bleiben vorbehalten.
3.5 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 6% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zu vertragsgemässer Zahlung nicht berührt.
3.6 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
3.7 Von Neukunden sowie von Kunden aus dem Ausland wird eine Vorauszahlung verlangt.
3.8 Die Tic behält es sich vor, von allen Kunden zur Bonitätsabklärung Auskünfte einzuholen. Es können Kreditlimiten festgelegt und geändert werden. Erreicht der Kunde sein Kreditlimit, können weitere Lieferungen sistiert werden. Zudem kann Tic bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
4.Verrechnung
Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Tic verrechnet werden.
5.Lieferfristen
5.1 Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen, quantitativen und technischen Details.
5.2 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
5.3 Die Tic behält es sich vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der Bezahlung seiner fälligen Rechnung abhängig zu machen.
6.Lieferung, Mängelrüge
6.1 Die Lieferungen erfolgen verpackt per DPD, Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder Camion, wobei sich die Tic die Wahl der Versandart vorbehält.
6.2 Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir innert 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer oder dem von ihm bezeichneten Empfänger keine Mängelrüge erhalten, gilt die Ware als genehmigt.
7.Übergang von Nutzen und Gefahr
7.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab Domizil der Tic auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der Transport durch die Tic organisiert oder geleitet wird.
7.2 Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Tic nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
8.Transport und Versicherung
8.1 Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der Tic frühzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bzw. vom Adressaten der Lieferung nach Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer (Post, DPD etc.) zu richten.
8.2 Die Versicherung gegen Schäden jedwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von der Tic im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.
9.Mustersendungen
9.1 Nach besonderer Absprache können Produkte aus dem Programm der Tic dem Kunden 30 Tage zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der 30 Tage ist keine Rücksendung mehr möglich.
9.2 Der Kunde hat die Mustersendung nach Erhalt sofort zu prüfen und die Tic umgehend von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen. Vom Kunden beschädigtes Material wird nicht zurückgenommen (auch nicht bei geringfügigen Schäden), es sei denn, es war ausdrücklich als „Occasion“ bezeichnet. In einem solchen Fall schuldet der Kunde Schadenersatz sowie eine Umtriebsentschädigung gemäss 9.5 der vorliegenden AGB.
9.3 Für die Musterlieferung erhält der Kunde eine Rechnung, die nach Ablauf von 30 Tagen fällig wird.
9.4 Nach Rücksendung der Ware inkl. Originallieferschein erhält der Kunde eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich Porto, ev. fehlende Originalverpackung, ev. fehlendes Zubehör (Klemmen, Klammern, Gläser, Anleitungen etc.).
9.5 Bei unvollständiger Rücksendung wird dem Kunden zudem eine Umtriebsentschädigung von 20% des Nettowarenpreises in Rechnung gestellt.
9.6 Die Produkte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Tic angeschlossen werden. Aus dem Anschluss der Produkte entstehende Schäden hat der Kunde gemäss 9.4 und 9.5 der vorliegenden AGB zu ersetzen.
9.7 Leuchtmittel werden nicht bemustert.
10. Rücksendungen
Mit Ausnahme der unter Punkt 9 der vorliegenden AGB als Muster definierten Bezüge besteht kein Rückgaberecht für bestellte Waren.
11. Garantie
11.1 Die Garantiefrist für LED-Module sämtlicher Marken aus dem Produktportfolio der Tic beträgt fünf (5) Jahre ab erfolgter Lieferung. Für sämtliche anderen Standardprodukte und einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten wie Betriebsgeräte, lose sowie in Profile eingebaute LED-Bänder, Retrofit-Leuchtmittel, etc. gewährt Tic eine Garantiefrist von zwei (2) Jahren ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser Zeit werden fehlerhafte Produkte, deren Mängel nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Tic zurückzuführen sind, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen, ersetzt.
11.2 Für Produkte der Tic, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen vorgenommen worden sind, ist die Garantie verwirkt. Ebenfalls verwirkt ist die Garantie, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht befolgt wurden.
11.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Leuchten und Apparate, welche nach Plänen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, insofern auftretende Schäden auf Planungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
11.4 Sollte ein defektes LED-Modul nicht mit einem Betriebsgerät von Tic und für diesen Zweck vorgesehenen Bereich installiert worden sein, wird eine Garantieleistung ausgeschlossen.
11.5 Die Tic hat das Recht, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für De- oder Wiedermontage und für mittelbare bzw. unmittelbare Schäden von Produkten der Tic übernommen.
11.6 Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Artikel 199 OR bleibt vorbehalten.
11.7 Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Tic verpackt franko Domizil zugestellt wird.
11.8 Um auf Garantieleistungen Anspruch zu haben, sind die Beleuchtungssysteme regelmässig zu warten. Die Wartungsanforderungen ergeben sich je nach Leuchte, Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte.
11.9 Tic behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Wird ein Garantieanspruch gutgeheissen, werden nach Wahl von Tic mangelhafte Teile instand gesetzt, durch einwandfreie Teile ersetzt oder eine Ersatzlieferung vorgenommen. Bei LED-Modulen beträgt die Nennausfallrate 0,2% pro 1000 Betriebsstunden. Der Lichtstromrückgang liegt bei 0,6% pro 1000 Betriebsstunden. Grenzwerte für Temperatur und Spannung dürfen nicht überschritten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemässen mechanischen oder anderen Belastungen ausgesetzt sein. Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED Lichtquellen zu Abweichungen in der Lichteigenschaft gegenüber dem Ursprungsprodukt kommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte / getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das gesamte Produkt.
11.10 Allfällige verdeckte Mängel sind der Tic innert der Garantiefrist innert 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde der Tic das defekte Produkt zur Verfügung zu stellen (vorangehend Ziff. 5). Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweisbar auf eine fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftes Material oder das Nichteinhalten der massgebenden bzw. vereinbarten technischen Vorschriften zurückzuführen sind.
12.Ausschluss der Haftung
12.1 Tic haftet nicht für: Geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Muster oder der Verkaufsunterlagen. Falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftsgemäss installierter Ware. Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind.
Transportschäden:
12.2 Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
12.3 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tic. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumvorbehaltes an seinem Wohnsitz/Sitz.
13.2 Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Tic weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die Tic ist Allschwil (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferung franko, cif, fob oder ähnliche Klauseln vereinbart sind.
14.2 Gerichtsstand ist Allschwil (Schweiz). Die Tic behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
15. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen mit der Tic unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Allschwil, Ausgabe 2020